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Böden und Komposte

Bodenuntersuchungen, Abbautests

Wir bieten alle erfor­der­lichen Analysen für eine chemische oder mikro­bio­lo­gische Beurteilung fester Proben und Böden an.1

Insbe­sondere können folgende mikro­bio­lo­gische Parameter unter­sucht werden:

Atmungsaktivität und Gasbildungsrate

In Boden­proben und Abfall­proben laufen biolo­gische Vorgänge ab. Diese basieren vor allem auf der Umsetzung von organi­schen Kohlen­stoff­ver­bin­dungen. Zur Bewertung von Abfall­proben können aerobe (AT4-Bestimmung) und anaerobe (Gärtest GB21) Prozesse heran­ge­zogen werden. Grundlage der Bewertung sind das Bundes­ge­setz­blatt G 5702 und die Abfall­ab­la­ge­rungs­ver­ordnung (AbfAblV). In der AbfAblV sind die Labor­ver­suche zur Bestimmung der „Biolo­gi­schen Abbau­barkeit des Trocken­rück­standes der Origi­nal­sub­stanz“ beschrieben.

Atmungsaktivität (AT4) (entspr. Abfallablagerungsverordnung)

  • Die Atmungs­ak­ti­vität (AT4) gibt eine Aussage über die biolo­gische Abbau­barkeit von Bestand­teilen im Probe­ma­terial unter aeroben Bedin­gungen. Dabei wird die Sauer­stoff­zehrung über den zeitlichen Verlauf von 4 Tagen bestimmt und mit entspre­chenden Kontrollen verglichen. Die Atmungs­ak­ti­vität ist in der Abfall­ab­la­ge­rungs­ver­ordnung ein wichtiger Parameter u.a. für die Behandlung und Ablagerung von mechanisch-biologisch vorbe­han­delten Abfällen.
  • Der AT4 wird bei uns nach den Vorschriften der Abfall­ab­la­ge­rungs­ver­ordnung im Batch­ansatz mit dem Messsystem OxiTop® (WTW) gemessen.

Gasbildungsrate (GB21) (DIN 38414 Teil 8)

  • Ähnlich wie die Atmungs­ak­ti­vität unter aeroben Bedin­gungen lässt die Gasbil­dungsrate eine Aussage über die biolo­gische Abbau­barkeit einer Probe unter anaeroben Bedin­gungen zu. Hierbei wird die biolo­gische Gasbildung unter anaeroben Bedin­gungen über 21 Tage analysiert.
  • Wichtig ist dieser Parameter z.B. für Betreiber von Biogas­an­lagen. Er gibt dem Betreiber oder Substrat­lie­fe­ranten Auskunft, wie viel Biogas aus dem Substrat in der Biogas­anlage erzeugt werden kann.
  • Der Gärtest wird auf Grundlage der DIN 38414 Teil 8 (DEV S8, Deutsche Einheits­ver­fahren zur Wasser‑, Abwasser- und Schlamm­un­ter­su­chung) durch­ge­führt. Vorschriften zur Versuchs­durch­führung sind auch der Abfall­ab­la­ge­rungs­ver­ordnung und der VDI-Richtlinie 4630 zu entnehmen.

Rottegrad

Im Rahmen der RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251) sind Komposte regel­mäßig zu unter­suchen. Der Rottegrad eines Kompostes ist in der Kompost­ver­ordnung geregelt und gibt Auskunft über die Reifung des Substrates im Laufe des Kompos­tier­pro­zesses. Je reifer ein Kompost ist, desto weniger Sauer­stoff verbraucht er in einer definierten Zeit.

Diese Messung wird mit dem Messsystem OxiTop® (WTW) durch­ge­führt. Darüber hinaus gibt eine Messung der Selbst­er­hitzung des Probe­ma­te­rials im Dewar­gefäß Auskunft über die biolo­gische Stabi­lität von Kompost

Biochemischer Sauerstoffbedarf (DIN 38 409‑H 51)

Der bioche­mische Sauer­stoff­bedarf während n Tagen (BSBn) wird üblicher­weise innerhalb von 5 Tagen bestimmt. Er stellt die Menge an Sauer­stoff dar, die bei aeroben Abbau­pro­zessen organi­scher Stoffe von Mikro­or­ga­nismen veratmet wird. Der BSB liefert daher Auskunft über den biolo­gisch verwert­baren Teil organi­scher Inhalts­stoffe in einer Probe.

Diese Messung wird mit dem Messsystem OxiTop® (WTW) durchgeführt

Biologische Abbaubarkeit von Substanzen unter definierten Bedingungen

Bestimmung der biolo­gi­schen Abbau­barkeit von Schmier­stoffen und verwandten Erzeug­nissen nach DIN 51828–2.

Unter­su­chung von Substanzen zur leichten biolo­gi­schen Abbau­barkeit nach den OECD Richt­linien 301 (ready biode­gra­da­bility tests):

Die Methoden sind geeignet, einen raschen und vollstän­digen Abbau unter aeroben Bedin­gungen nachzu­weisen. Die Testsub­stanz wird durch Mikro­or­ga­nismen zu Kohlen­dioxid, Wasser und Biomasse umgewandelt. Grundlage ist die Bestimmung unspe­zi­fi­scher Parameter wie gelöste organische Kohlen­stoff­ver­bin­dungen, biolo­gi­scher Sauer­stoff­bedarf und Kohlendioxidproduktion.

Unter­su­chung von Substanzen zur poten­ti­ellen biolo­gi­schen Abbau­barkeit nach den OECD Richt­linien 302 (inherent biode­gra­da­bility tests):

Die Methoden sind geeignet, den aeroben biolo­gi­schen Abbau auch bei einge­schränkter Abbau­barkeit der Testsub­stanzen zu unter­suchen. Sie basieren auf der Bestimmung der gelösten organi­schen Kohlen­stoff­ver­bin­dungen und des chemi­schen Sauerstoffbedarfes.

Über die beschrie­benen Standard­un­ter­su­chungen hinaus führen wir indivi­duelle Testmög­lich­keiten in Perko­la­ti­ons­säulen, Umlauf­ap­pa­ra­turen und indivi­du­ellen Versuchs­auf­bauten durch.